Die Kinder und Jugendlichen, die zu uns kommen, haben ganz unterschiedliche Vorgeschichten und Familienbindungen. Dies bedeutet, dass in einer Kinderdorfgruppe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ganz verschiedenen Lebenshintergründen und Bedürfnissen zusammen sind. Damit sie miteinander zurechtkommen und ein sinnvolles Miteinanderleben möglich wird, muss bei jeder Neuaufnahme eines Kindes genau überlegt werden, wie es in die jeweilige Gruppe passt und wie die Familienkontakte geregelt werden.
Kinder und Jugendliche mit Familienkontakten
Der größte Teil unserer Kinder hat festen Kontakt zu einem oder beiden Elternteilen, Geschwistern, ehemaligen Pflegefamilien oder sonstigen Verwandten, die den Aufenthalt im Kinderdorf mittragen und unterstützen. Die Kinder und Jugendlichen empfinden die Kinderdorfgruppe als ihr zweites Zuhause, zu dem auch Vater oder Mutter als verlässliche Bezugspersonen dazugehören. Das Kind bleibt Teil seiner Familie, soll aber die Kinderdorfgruppe als seinen jetzigen praktischen und sozialen Lebensmittelpunkt verstehen. Der Kontakt zu seinen bisherigen Bezugspersonen ist für die Kinder und unsere Arbeit sehr wichtig. Die Gestaltung der Kontakte wird in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt individuell geregelt.
Jugendliche, die bei uns leben wollen
Ein Teil unserer Jugendlichen hat sich das Kinderdorf selbst als künftiges Lebensumfeld ausgesucht. Voraussetzung für die Aufnahme eines Jugendlichen ist sein deutlicher Wille, in unserem Kinderdorf eine vereinbarte Zeit zu leben (meist bis zum Ende der Ausbildung), sich auf Beziehungen einzulassen und die Erziehungsangebote und die festgelegten Regeln anzunehmen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, nach erfolgreichem Schulabschluss für die Zeit der Berufsausbildung oder weiterführenden Schulausbildung in das Betreute Wohnen zu wechseln.
Kinder und Jugendliche für eine begrenzte Zeit und Inobhutnahme
Wir nehmen Kinder und Jugendliche bzw. Geschwistergruppen für eine begrenzte Dauer zur Abklärung der familiären Situation (familiäre Überforderungen und Krisen, längere Krankheit Alleinerziehender, Haftstrafen, Obdachlosigkeit u. ä.) auf. Voraussetzung für eine zeitbegrenzte Aufnahme ist, dass die vereinbarte Zeitspanne für Eltern ausreichend und für die Kinder, vor allem bezüglich des Schulbesuchs, sinnvoll und – soweit möglich – klar definiert ist.
Rechtsstatus:
Dem Träger Kind und Familie e. V. ist für das Goldene Kinderdorf von der Regierung von Unterfranken die Erlaubnis zum Betrieb gemäß § 45 des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) für 34 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in 4 Gruppen erteilt. Das Leistungsangebot entspricht dem § 27 in Verbindung mit den §§ 34, 35a, 41 und 42 SGB VIII.