Partizipation / Beteiligung nach § 45 SGB VIII
Beteiligung setzt an der Lebenswelt junger Menschen an, ist alters-, alltags- und handlungsorientiert und gibt Raum für eigenverantwortliche Gestaltung. Gleichzeitig werden soziale Kompetenzen und konstruktive Konfliktlösungen erlernt. Darüber hinaus lernen Kinder, ihre Interessen angemessen zu vertreten.
Unsere Kinder definieren Beteiligung so:
“Beteiligung bedeutet, dass sich jeder so einbringen kann, wie es für sich selbst richtig anfühlt und in den eigenen Möglichkeiten steht. Jeder sollte ein offenes Ohr für den anderen haben und sich für andere und die Gemeinschaft (Kinderdorf) einsetzen.”
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Entscheidungen und Prozessen, die ihr eigenes Leben betreffen, ist ein Rechtsanspruch mit dem Ziel, Partizipation zu lernen und zu leben. Kinder und Jugendliche sollen als gleichberechtigte Partner verstanden werden.
Zum Schuljahresbeginn wird in jedem Haus in geheimer Wahl ein/e Haussprecher/in gewählt. Diese/r ist für die Dauer eines Schuljahres im Amt. Jede/r Haussprecher/in hat auch eine/n Vertreter/in.
Die Treffen des Kinderdorfrates finden monatlich statt. Die Haussprecher/innen bringen Themen ein, die den Bewohnern ihres Hauses wichtig sind. Die Kinderdorfleitung bringt ihrerseits Themen ein, die gemeinsam mit den Kindern geklärt werden sollen.
Dies stellt für uns eine sehr gute Möglichkeit dar, mit den Haussprechern im Austausch zu sein. Diese nehmen ihr Amt ernst und setzen sich sehr gut für die Interessen der anderen ein.
Wo findet Beteiligung statt?
Im Haus
- Der/die Haussprecher/in vertritt die Anliegen der jeweiligen Gruppe und fragt Themen, die zur Besprechung anstehen, sowie Fragen, Wünsche und Anregungen in regelmäßigen Abständen ab
- Es finden regelmäßig Gruppengespräche statt, in denen Wünsche und Probleme angesprochen werden. Die Haussprecher/innen protokollieren den Verlauf und geben Anträge und Beschlüsse zur Kenntnis an die Kinderdorfleitung
- Verstehen, Mittragen und Mitbestimmen der Hausregeln (im Rahmen der Machbarkeit, der Kinderdorfregeln und des Jugendschutzes)
- Bei Konflikten fungiert der/die Haussprecher/in als Vermittler und übernimmt auch im Alltag Verantwortung
Bei der Hilfeplanung
Auch bei den Hilfeplangesprächen und deren Vorbereitung wirken die Kinder und Jugendlichen des Goldenen Kinderdorfes altersentsprechend aktiv mit:
- Vorbesprechung des Berichtes und der Erziehungsziele
- welche Anliegen will das Kind/der Jugendliche im Hilfeplan einbringen/klären?
- Spätestens ab 12 Jahren wird der Bericht vor Aussendung gemeinsam gelesen und besprochen, die/der Jugendliche hat das Recht, Dinge richtig zu stellen, oder dass auch Ihre/seine (andere) Sicht im Bericht dargestellt wird
Beschwerdewesen:
Beschwerden werden möglichst schnell angenommen, geklärt und beantwortet.
- In jedem Haus hängt ein Plakat über die Kinderrechte
- Alle Kinder/Jugendlichen erhalten eine Visitenkarte ihres Jugendamtsvertreters bzw. Vormundes
- Wir unterstützen die Kinder und Jugendlichen dabei, sich bei Fragen und Anliegen an ihr Jugendamt zu wenden
- Jeder kann in den Briefkasten am Büro einen Brief einwerfen (auch anonym)
- In jedem Haus und im Gartenhaus hängt an mehreren gut sichtbaren Stellen eine „Bitte-melden-Tafel“